Für Gründer
Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Das Programm der Niedersächsischen Landesregierung fördert Kleinstunternehmen oder Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel, Dienstleistungen), die der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung dienen. Die Förderung soll Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter (Bausubstanz und/oder Maschinen erleichtern. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
- Betriebstätte in Niedersachsen in Orten bis 10.000 Einwohner
- Fördersatz: 45% der förderfähigen Ausgaben
- Höchstzuwendung maximal 200.000 Euro in drei Jahren
- Mindestinvestitionsvolumen: 10.000 Euro
- Investition dient der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung