Für Unternehmer
Förderung unternehmerischen Know-hows für Jung- und Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten
Mit einem Zuschuss zu den Kosten einer Beratungsmaßnahme soll es kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erleichtert werden, externen Rat zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen in Anspruch zu nehmen. Die Förderung des Programms erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an
- junge, neu gegründete Unternehmen, die nicht länger als 2 Jahre am Markt sind (Jungunternehmen),
- bereits länger am Markt bestehende KMU (Bestandsunternehmen) und
- Unternehmen in Schwierigkeiten
Was wird gefördert?
Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung (allgemeine Beratungen). Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich spezielle Beratungen nach Abschnitt I Nummer 2.2 der Rahmenrichtlinie gefördert werden.
Wer darf beraten?
Die antragstellenden Unternehmen können Hilfe in Anspruch nehmen durch selbständige Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Die Berater müssen über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen.
Welcher Zuschuss wird gewährt?
Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zum Beraterhonorar als Anteilfinanzierung gewährt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt an das beratende Unternehmen. Das antragstellende Unternehmen muss im Rahmen des Förderverfahrens die Zahlung seines Eigenanteils nachweisen.
Der Zuschuss bemisst sich nach den in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die Zuschusshöhe richtet sich nach Bemessungsgrundlage und Standort der beratenen Betriebsstätte.
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Der Antrag ist über eine der sechs Leitstellen des BAFA zu stellen, welche eine Antragsprüfung vornimmt.
Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein (kostenloses) Informationsgespräch mit einem Regionalpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen.
Die WRG ist als Regionalpartner der Leitstelle „Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH für gewerbliche Wirtschaft und Freie Berufe“ in Bonn registriert.
Gern stehen wir Ihnen für Fragen bzw. die Durchführung eines Informationsgesprächs zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Thema können Sie abrufen unter: >> mehr Informationen