Projekte der WRG
Technologie- und Innovationsberatung
Unser Beratungsangebot für Unternehmen
Immer kürzer werdende Innovationszyklen stellen besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine existenzielle Herausforderung dar. Nur durch kontinuierliche Innovationen können vorhandene Wettbewerbsvorteile gesichert bzw. ausgebaut und so der wirtschaftliche Erfolg langfristig sichergestellt werden. Jedoch entstehen Innovationen nicht automatisch.
Um die bestehenden Förderangebote sowie das vorhandene Potenzial in der Wissenschaft effektiver nutzen zu können, bietet die jeweilige Wirtschaftsförderung in den Landkreisen Northeim (Stabstelle Wirtschafts- und Projektförderung) und dem Landkreis Göttingen (WRG) sowie in der Stadt Göttingen (GWG) eine kostenlose Technologie- und Innovationsberatung im Rahmen des Südniedersachsen-Innovationscampus (SNIC) an.
Die Technologie- und Innovationsberatung bietet den KMU eine umfassende Beratung und Begleitung Ihrer Innovationsaktivitäten an. Ziel ist es, durch aktive und enge Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen und Unternehmen aus Ideen marktreife Produkte oder Dienstleistungen zu generieren, Innovationsprozesse voran zu treiben und die regionale Wirtschaft zu stärken.
Beratung
Die fehlende Transparenz über öffentliche Forschungseinrichtungen und bestehende Angebote der Innovationsförderung sind in der Praxis oftmals Hürden für eine intensivere Zusammenarbeit von Unternehmen und Hochschulen. Die aktive Kontaktaufnahme und persönliche Beratung insbesondere von KMU durch die Technologie- und Innovationsberater überwindet dieses Hemmnis. Ideen und Fragestellungen der Unternehmen werden im Beratungsprozess aufgenommen sowie Möglichkeiten und Wege der technischen und finanziellen Umsetzung geprüft.
De-minimis-Pflicht
Beim Angebot der Technologie- und Innovationsberatung handelt es sich um eine einzelbetriebliche Beratungsförderung, die nicht durch die Angebote der klassischen Wirtschaftsförderung abgedeckt ist, da die Beratung durch qualifizierte Technologieexperten erfolgt. Die erhaltenen Beratungsleistungen sind de-minimis-pflichtig.
Das KMU-Prüfschema und die De-minimis-Erklärung sind vor bzw. im Rahmen der Beratung durch das KMU auszuhändigen, da anderenfalls die Förderung nicht beansprucht werden kann. Sollten Fragen hierzu bestehen, kontaktieren Sie uns bitte.
KMU-Status
Der Förderung dieser Beratung liegt die Richtlinie „Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer“ zu Grunde. Die Förderung richtet sich ausschließlich an KMU. Daher muss sichergestellt werden, dass jedes beratene Unternehmen den KMU-Status hat. Zur Prüfung des Status ist daher von jedem Unternehmen, welches die Beratungsleistungen in Anspruch nehmen möchte, das KMU-Prüfschema FP 2021-2027, testiert durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, einzureichen.
Fragestellungen der Technologie-/ Innovationsberatung
Die nachfolgenden exemplarischen Fragestellungen und Innovationsthemen verdeutlichen, wann für Unternehmen eine Kontaktaufnahme mit dem Technologie- und Innovationsberater interessant ist:
Kooperation mit der Wissenschaft
Welche wissenschaftliche Einrichtung kann zu einer Lösung meines technischen Problems leisten, sei es im Rahmen eines gemeinsamen Forschungs- & Entwicklungsprojektes, einer Dienstleistung etwa in Form eines Gutachtens, eines Personaltransfers oder einer Abschlussarbeit?
Finanzierung und Förderung
Mit welchen Partnern und über welche öffentlichen Förderprogramme kann ich die Gesamtfinanzierung meines Innovationsvorhabens sicherstellen? Wie, wann und wo sind die Anträge zu stellen?
Partner und Netzwerke
Gibt es Unternehmen, Netzwerke oder wissenschaftliche Einrichtungen, mit denen ich dauerhaft zusammenarbeiten kann, um meinen technischen Vorsprung und damit meinen Unternehmenserfolg nachhaltig zu sichern?
Sicherung und Verwertung von Ideen
Gibt es für meine innovative Produktidee überhaupt einen Markt und macht es Sinn, ein Patent anzumelden?
Technologieberatung
Ansprechpartner
Dr.-Ing. Markus Reinhold
Int. Executive MBA HSG
Ihr Technologieberater im Landkreis Göttingen
Mobil: 0151 / 1746 1972
E-Mail: m.reinhold@tib-sn.de
Sie wollen sich fördern lassen?
Unser QuickCheck für eine effiziente Beratung
Sie suchen Unterstützung bei der Technologie- und Innovationsberatung? Wir helfen Ihnen. Machen Sie vorab unseren QuickCheck, dann haben wir alle Informationen, um Sie bestmöglich beraten zu können.
Zum QuickCheckKosten der Beratung
Die Leistungen der Technologie- und Innovationsberatung sind für KMU in den Landkreisen Northeim und Göttingen sowie in der Stadt Göttingen kostenfrei und werden im Rahmen des Vorhabens „Technologieberatung für KMU in den Landkreisen Göttingen, Northeim“ durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.