
Neue gesetzlichen Sorgfaltspflichten – bald auch für KMU
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zielt ab 2023 auf große Betriebe ab, die mindestens 3.000 Arbeitnehmer*innen in Deutschland beschäftigen.
Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen, die 1.000 Beschäftigte in Deutschland haben. Wenn Sie als KMU Zulieferer eines größeren Unternehmens sind, sind auch Sie zumindest mittelbar betroffen.
Die „Offensive Mittelstand – Gut für Deutschland“ hat dazu eine zweiseitige Übersicht mit Checkliste erstellt.
Inhaltlich geht es um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferketten hinsichtlich Menschenrechten und Umweltschutz.