Physiotherapiepraxis in Förste erhält Fördermittel für Neubau
Im Rahmen des niedersächsischen Förderprogramms „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ wird der Neubau einer Physiotherapiepraxis in Förste mit 200.000 Euro gefördert.
Physiotherapeut Daniel Gross will mit der Geschäftserweiterung nicht nur weitere Arbeitsplätze schaffen, sondern auch die medizinische Grundversorgung vor Ort sichern.
Vor wenigen Tagen begannen die Bauarbeiten für die neue Physiotherapiepraxis von Daniel Gross. Seit über sechs Jahren ist der staatlich geprüfte Physiotherapeut im Ortsteil von Osterode am Harz aktiv und beschäftigt derzeit acht Mitarbeiter, wovon fünf als Therapeuten tätig sind. „Ich möchte mein Team auf 15 Angestellte erweitern und so das führende Zentrum für physiotherapeutische und osteopathische Versorgung im Harzvorland werden. Durch kontinuierliche Weiterbildung und Technologieeinsatz können wir die Lebensqualität und soziale Integration unserer Patienten nachhaltig verbessern.“ Mit der Standortverlagerung innerhalb des Ortes soll die Klientel durch barrierefreie Zugänge und neue Gruppenräume effektiver angesprochen werden können.
Bei der Suche nach Möglichkeiten der Förderung seines Vorhabens unterstützte ihn die Wirtschaftsförderung Region Göttingen GmbH (WRG). „Gemeinsam konnten wir beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig erfolgreich Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung beantragen“, erläutert Wirtschaftsförderin Yuliya Divivi. „Das Programm der niedersächsischen Landesregierung fördert Kleinstunternehmen oder Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft, also Handwerk, Handel oder Dienstleistungen, die der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung dienen.“ Die Förderung soll Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter wie Bausubstanz und Maschinen erleichtern. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
WRG-Geschäftsführer Marc Diederich ergänzt: „Die Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung und die Förderung der dörflichen Gemeinschaft durch Kleinstunternehmen sind eine wesentliche Voraussetzung für die Attraktivität von Dörfern. Gleichzeitig soll dem demographischen Wandel entgegengewirkt und Arbeitsplätze in den ländlichen Regionen geschaffen werden.“ Kleinstunternehmen mit einer Betriebsstelle in Niedersachsen in einem Ort bis 10.000 Einwohner können eine Zuwendung bis max. 200.000 Euro beantragen.
Foto v.l.n.r. Yuliya Divivi (WRG), Gad El-Karim (ArL Braunschweig, Geschäftsstelle Göttingen), Daniel Gross (Physiotherapie Daniel Gross)