Breitbandförderung Landkreis Göttingen
Förderprojekt ab 2020
Wir informieren Sie kompakt über geförderte Ausbauprojekte ab 2020 im Landkreis Göttingen: Im Fokus stehen sogenannte „weiße Flecken“, Schulen sowie Gewerbe- und Industriegebiete.
Bleiben Sie auf dem neuesten Stand und erfahren Sie hier alles Wichtige.


Starke Förderung für schnelles Netz
Millionen für den Breitbandausbau
im Landkreis Göttingen
Der Landkreis Göttingen verfolgt seit mehreren Jahren konsequent das Ziel, unterversorgte Gebiete mit einer modernen und leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur auszustatten.
Gemeinsam mit dem Bund, dem Land Niedersachsen und den Gemeinden sowie mit Unterstützung durch die Wirtschaftsförderung Region Göttingen Northeim (WRGN) wurden seither zahlreiche Maßnahmen geplant, ausgeschrieben und umgesetzt. Im Fokus stehen sogenannte „weiße Flecken“, Schulen sowie Gewerbe- und Industriegebiete.
Bereits Ende 2020 konnten erste Förderbescheide aus dem Bundesförderprogramm Breitband und dem „Sonderaufruf Schule“ gesichert werden. Damit wurde der Grundstein für die Glasfaseranbindung von über 3.000 bislang unterversorgten Adressen sowie zahlreicher Schulstandorte gelegt. Auch neun Gewerbegebiete wurden als förderfähig eingestuft. Die Fördersumme aus Bundesmitteln belief sich zu diesem Zeitpunkt auf rund 11 Millionen Euro.
Zusätzliche Landesförderung sichert Projektumsetzung
2021 folgte die Zusage ergänzender Fördermittel des Landes Niedersachsen in Höhe von rund 6,6 Millionen Euro. Zusammen mit den Mitteln des Bundes und dem Eigenanteil des Landkreises konnte das Gesamtvorhaben im Umfang von rund 27 Millionen Euro finanziell abgesichert und die EU-weite Ausschreibung vorbereitet werden. Die WRG übernahm die Projektverantwortung.
Im Januar 2022 übergab das niedersächsische Wirtschaftsministerium die endgültigen Förderbescheide. Vorgesehen war die Glasfaseranbindung von rund 3.500 privaten Adressen, 26 Schulen und neun Gewerbegebieten. Ziel war es, insbesondere unterversorgte Außenbereiche, Randlagen und kleine Ortsteile digital zu erschließen.

Mai 2020
Förderantrag des Landkreises Göttingen im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitband: Erschließung von Privatadressen, Schulen und Gewerbegebieten.
Mai 2020
Juli 2020
Vorläufige Förderzusage des Bundes für die Erschließung von Privatadressen (10.260 Euro) und Schulen (550.000 Euro).
November 2020
Vorläufige Förderzusage des Bundes für sechs Gewerbegebiete (1.840.000 Euro).
November 2020
März 2021
Antrag des Landkreises Göttingen auf Landesförderung für die Erschließung von Privatadressen.
Mai 2021
Vorläufige Förderzusage des Bundes für drei Gewerbegebiete (640.000 Euro) sowie Antrag des Landkreises Göttingen auf Landesförderung für Schulen und neun Gewerbegebiete.
Mai 2021
September/Oktober 2021
Vorläufige Bewilligung des Landes für Privatadressen (5.130.000 Euro), Schulen (275.000 Euro) und neun Gewerbegebiete (1.200.000 Euro).
August 2022
Start der EU-weiten Ausschreibung mit Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten.
August 2022
März 2024
Kreistag Göttingen stoppt die Erschließung von Privatadressen und Gewerbegebieten mangels Angebote.
November 2024
Telekommunikationsunternehmen erhält Zuschlag für Breitbanderschließung.
November 2024
Keine Bewerber für Gewerbegebiet – Schulerweiterung unter Vorbehalt
Trotz zweifacher Ausschreibung gingen für die geplanten Gewerbegebiete keine Angebote von Netzbetreibern ein. Der Kreistag beschloss daraufhin im März 2024, diesen Teil des Förderprojekts zu beenden. Um dennoch Fortschritte im Bildungsbereich zu erzielen, wurde entschieden, sechs Schulen wie geplant im Rahmen der Förderung anzuschließen.
Im November 2024 wurde der Zuschlag für das Schulprojekt unter Vorbehalt an ein Telekommunikationsunternehmen erteilt. Aktuell wird die finale Antragskonkretisierung mit dem Bundesprojektträger aconium GmbH abgestimmt. Nach Vorlage aller finalen Bescheide kann die Umsetzung starten.
Unabhängig von den Förderprojekten schreitet der eigenwirtschaftliche Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen vielerorts zügig voran. In mehreren Gemeinden laufen sogenannte Nachfragebündelungen. Diese ermöglichen den Ausbau ohne öffentliche Förderung, wenn ausreichend Haushalte Vorverträge abschließen. Dieses Modell ergänzt die öffentliche Förderung wirkungsvoll.
WRGN als zentrale Projektbegleitung
Die WRGN begleitet das Breitbandprojekt im Auftrag des Landkreises in allen Phasen – von der Antragstellung über die Ausschreibung bis hin zur Umsetzung. Auch bei der Suche nach Alternativen für nicht realisierte Förderabschnitte steht sie beratend zur Seite und unterstützt Unternehmen und Kommunen bei Fragen rund um die digitale Infrastruktur.
Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt: Der Glasfaserausbau ist ein komplexes, langfristiges Infrastrukturprojekt, das politische, wirtschaftliche und technische Herausforderungen vereint. Mit der Kombination aus öffentlicher Förderung, regionaler Koordination und privatwirtschaftlichem Engagement wird der Landkreis Göttingen Schritt für Schritt digital zukunftsfähig aufgestellt.
Über den weiteren Verlauf des Förderprojekts halten wir Sie gerne auf dem Laufenden.
Sieben Schritte zum Gigabitnetz
Das Antragsverfahren
Antragstellung
Gebietskörperschaften registrieren sich auf der jeweiligen Onlineplattform und definieren förderfähige Gebiete über das GIS-Modul. Intuitive Formulare und eine regionale Ansprechperson unterstützen bei der Antragstellung. Es können Anträge für Beratungsleistungen und Breitbandausbau gestellt werden.
Markterkundungs- verfahren (MEV)
MEV werden über die Onlineplattformen initiiert. Karten, Adresslisten und Textvorschläge stehen je nach Projektträger bereit. Meldungen der Telekommunikationsunternehmen zu Netzen und Ausbauplänen sind über die Portale möglich. Die Frist beträgt mindestens acht Wochen und muss vor der Ausschreibung enden.
Zusicherung der Förderung
Die Gebietskörperschaft erhält einen vorläufigen Zuwendungsbescheid samt Freigabe für den Baubeginn. Nach Abschluss der Ausschreibung können die Maßnahmen starten. Der tatsächliche Baubeginn ist spätestens zwei Wochen vor dem Spatenstich anzuzeigen.
Ausschreibung
Das Ausschreibungsverfahren muss spätestens zwölf Monate nach Abschluss des MEV veröffentlicht werden. Ein Leitfaden, ein Ablaufmuster und ein Vertragsentwurf unterstützen die Gebietskörperschaft bei der Durchführung.
Erteilung des Bescheides
Nach Prüfung der Vergabeunterlagen legt die Bewilligungsbehörde die endgültige Förderhöhe per Bescheid fest – basierend auf dem im Ausschreibungsverfahren ermittelten Marktpreis.
Bauphase und Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich nach Baufortschritt. Die Bewilligungsbehörde führt stichprobenartige Baukontrollen durch. Planungskosten können pauschal abgerechnet werden, wenn der Baubeginn spätestens sechs Monate nach Antragstellung terminiert ist.
Endverwendungsnachweis und Schlussrechnung
Die Kommune erhält den Endverwendungsnachweis vom ausbauenden Unternehmen und leitet ihn an die Bewilligungsbehörde weiter. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Schlussrate ausgezahlt.
Der Breitbandausbau für das Förderprojekt ab 2020
wird gefördert durch:






